Staatsanwaltschaft stellt “Verfahren” ein
Hach ist es nicht schön, die “Blöd” hat mal wieder eine Schlappe hinnehmen müssen. Die “Bild” hatte gegen die “Renten-Lügner” Anzeige erstattet und hoffte, dass die Staatsanwaltschaft die “Renten-Lügner” an die Kandarre bekommt. Da hat sich die “Bild” aber geirrt, die Staatsanwaltschaft hat nämlich das Verfahren eingestellt.
Und daraus musste die “Bild” natürlich gleich einen Aufhänger machen: Schlagzeile vom Dienstag - “Justiz schockiert Arbeitnehmer: Renten-Lüge ist legal”!
Ich würde eher sagen, dass die Justiz die “Blöd”-Leser schockiert und weniger der Arbeitnehmer! Eigentlich sollte bekannt sein (Aber scheinbar gibt es noch einige Ausnahmen) dass man mit den Rentenzahlungen einen verbindlichen Anspruch auf eine staatliche Rente erhält, aber die Höhe der Rente ist rechtlich nicht gesichert.
Zitat Oberstaatsanwalt:
“Mit der Entrichtung des Rentenbeitrags erwirkt der Versicherte (…) nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung. Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt an sich steht fest.”
Der Arbeitnehmer erwirbt einen Anspruch auf eine Rentenzahlung, deren Höhe ist allerdings offen, wer also sagt die “Renten seien sicher” hat nicht gelogen, denn der Anspruch ist rechtlich gesichert!
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