PM der Jusos aus dem Kreis Herford
Berlin/Kreis Herford. Die Jusos im Kreis Herford verurteilen die Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, das am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet wurde. In den vergangenen Monaten hatten sich die Jungsozialisten intensiv mit diesen Plänen beschäftigt.
Ab dem 1. Januar 2008 werden nun die sog. Verkehrsdaten jeglicher elektronischer Kommunikation protokolliert und für ein halbes Jahr verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert. Bei Gesprächen mit dem Handy heißt das beispielsweise, dass sowohl die Zeit und die Dauer eines Anrufes, die Gesprächsteilnehmer sowie der Ort, von dem der Anruf getätigt wurde, erfasst werden. Dieses gilt analog für die Daten aller Festnetztelefonate und des gesamten Emailverkehrs.
Ebenso aufgezeichnet werden sämtliche besuchte Webseiten, also das komplette Surfverhalten aller 80 Millionen Bundesbürger. Aus den Daten lassen sich beispielsweise detaillierte Bewegungsprofile oder die sozialen Beziehungen von Menschen ableiten. Dieses funktioniert durch die digitalisierte Datenverarbeitung vollautomatisch und in Sekundenschnelle.
“Das Gesetz stellt einen großen Eingriff in die Bürgerrechte dar.”, fasst Juso-Kreisverbandsvorsitzender Kai Philipp Heibrock zusammen. “Der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung wird damit in Frage gestellt.” Die Unschuldsvermutung gelte nicht mehr, jeder Bürger werde per se unter Generalverdacht gestellt. Außerdem öffne das Gesetz dem Missbrauch Tür und Tor. Möglich werde dieses dadurch, dass die Bundesregierung mit der Angst der Bürgerinnen und Bürger vor einem Terroranschlag spiele. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass Terroristen schlau genug sind, sich anonym ins Internet ein zu wählen oder einfach das Münztelefon zu benutzen.
Und Christian Obrok von den Jusos ergänzt: “Die Datensammelwut der Bundesregierung wird selbstverständlich das Interesse und erhöhte Ansprüche der Bedarfsträger wecken. Die gleichen ,Automatismen’ erfahren wir im Moment bei der Diskussion um die Verwertung der Mautdaten für Fahndungszwecke. Nun bleibt nur noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht die Fehler des Parlamentes korrigiert und die Verfassungsbeschwerde, an der sich mittlerweile mehr als 7.000 Menschen beteiligen, Erfolg hat. Auch wenn es erschreckend ist, dass immer öfter das höchste Gericht in Erscheinung treten muss, um die Abgeordneten an die im Grundgesetz niedergeschriebenen Bürgerrechte und Grundfreiheiten zu erinnern.”
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