In den letzten Jahren hat es sich bei immer mehr Unternehmen eingebürgert ihren Mitarbeiter Hungerlöhne zu zahlen und sie dann zum Amt zu schicken, damit diese dort eine Aufstockung mit Arbeitslosengeld 2 beantragen. Und die aktuellen Zahlen zur Zahlung von Arbeitslosengeld 2-Leistungen unterstreicht diese Entwicklung.
2009 musste die Bundesagentur für Arbeit 11 Milliarden € dafür aufwenden, um die Niedriglöhne von Arbeitnehmern mit Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 aufzustocken. Das bedeutet dass jeder dritte € im Leistungsbereich Arbeitslosengeld 2 für die Aufstockung verwendet werden muss, während die Unternehmen ihren Unternehmensgewinn zulasten ihrer Mitarbeiter und Steuerzahler steigern.
Aber anstatt dagegen vorzugehen wird dieses Verhalten von Seiten einiger Vertreter der Koalitionsfraktionen sogar noch unterstützt. Sie verweisen gerne darauf, dass durch den Niedriglohnsektor Arbeitnehmern mit schlechten Ausbildungsstand, überhaupt eine Chance auf einen Arbeitsplatz bekommen und akzeptieren dabei auch, dass die Niedriglöhne durch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aufgestockt werden.
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