Ich frage mich echt ob die Leute nicht merken wie lächerlich der Satz "Schweinefleisch gehört zu Deutschland/zu unserer Kultur" ist. Ein Stück Fleisch von einem bestimmten toten Tier gehört also zu einer Kultur, da muss man sich echt an den Kopf packen.
An einen Stück toten Tier wird der Untergang einer Kultur festgemacht, echte Kulturgüter wie Musik, Bücher oder Bilder spielen eine untergeordnete Rolle, Hauptsache ein Stück Fleisch von einem toten Schwein liegt auf dem Teller.
Herr P. aus Bielefeld schreibt in seinem Leserbrief (NW vom 07.03.2016j von einer Diktatur einiger Gruppen, die das Schweinefleisch verbieten wollen. Dabei tut das überhaupt niemand. Niemand schreibt den Betreibern von Kantinen vor, dass sie kein Schweinefleisch mehr anbieten sollen, sondern die Betreiber selbst streichen Schweinefleisch aus ihrem Angebot.
Und das aus rein wirtschaftlichen Gründen, denn die arbeiten oft mit kleinen Essensangeboten (Neben ein Fleischgericht, gibt es oft ein Fischgericht und ein Vegetarisches Gericht) und jedes Extragericht verursacht Kosten für den Betreiber und diese Kosten hängen die sich nicht an den Hals.
Anstatt je ein Gericht mit Schweinefleisch und Rindfleisch anzubieten bietet man eben nur Gerichte aus Rindfleisch oder Hühnchen an. Das wird von allen gegessen, von Muslimen und von Juden und genau das übersehen Herr P. in seinem Leserbrief und die Nord-CDU, denn im Judentum wird auch kein Schwein gegessen und so man muss keine "Extrawürste" produzieren, welches unnötige Kosten verursacht.
Die Entscheidung der Betreiber, auf Schweinefleisch zu verzichten, ist also alleine schon aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar.
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Montag, 7. März 2016
Dienstag, 26. Februar 2013
Steffen Kampeter und sein Familienbild von Gestern
Blogartikel von Jens Vogel, stellv Vorsitzender der Mühlenkreis-Jusos, zu den Äußerungen von Steffen Kampeter zur Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften
In einen aktuellen Interview mit der Neuen Westfälischen stellt sich der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und Mindener CDU-Bundestagsabgeordneter Steffen Kampeter gegen die Gleichstellung von Homo-Ehen und verschließt damit weiterhin die Augen vor der Lebensrealität.
Mit seinen Äußerungen in der NW zeigt er, dass er weiterhin eine Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben gegenüber will und ignoriert dabei sogar den Artikel 3 des Grundgesetzes, welches eine Gleichberechtigung als Grundrecht festschreibt.
Hinterbliebenenversorgung, Familienzuschlag, gemeinsame steuerliche Veranlagung, Ehegattensplitting und Adoptionsrecht, in allen diesen Bereichen blockiert die schwarz-gelbe Bundesregierung die Gleichstellung und reagiert erst wenn das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. Deshalb sind die Bestrebungen innerhalb der Union zu begrüßen, die endlich die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Hetero-Ehen erreichen wollen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht ist zu begrüßen und es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften gegenüber Hetero-Ehen. Sicherlich stellt das Grundgesetz, die Ehe unter einen besonderen Schutz, aber das rechtfertigt keine Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Deshalb war die Klarstellung beim Adoptionsrecht nun ein kleiner Schritt, dem nun ein großer Schritt folgen muss und die gesetzlichen Diskriminierung von Schwulen und Lesben muss endgültig beendet werden.
Herr Kampeter stellen Sie sich endlich der Lebensrealität der Menschen, anstatt an einen Familienbild von Gestern festzuhalten, welches als gescheitert anzusehen ist.
In einen aktuellen Interview mit der Neuen Westfälischen stellt sich der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und Mindener CDU-Bundestagsabgeordneter Steffen Kampeter gegen die Gleichstellung von Homo-Ehen und verschließt damit weiterhin die Augen vor der Lebensrealität.
Mit seinen Äußerungen in der NW zeigt er, dass er weiterhin eine Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben gegenüber will und ignoriert dabei sogar den Artikel 3 des Grundgesetzes, welches eine Gleichberechtigung als Grundrecht festschreibt.
Hinterbliebenenversorgung, Familienzuschlag, gemeinsame steuerliche Veranlagung, Ehegattensplitting und Adoptionsrecht, in allen diesen Bereichen blockiert die schwarz-gelbe Bundesregierung die Gleichstellung und reagiert erst wenn das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. Deshalb sind die Bestrebungen innerhalb der Union zu begrüßen, die endlich die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Hetero-Ehen erreichen wollen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht ist zu begrüßen und es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften gegenüber Hetero-Ehen. Sicherlich stellt das Grundgesetz, die Ehe unter einen besonderen Schutz, aber das rechtfertigt keine Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Deshalb war die Klarstellung beim Adoptionsrecht nun ein kleiner Schritt, dem nun ein großer Schritt folgen muss und die gesetzlichen Diskriminierung von Schwulen und Lesben muss endgültig beendet werden.
Herr Kampeter stellen Sie sich endlich der Lebensrealität der Menschen, anstatt an einen Familienbild von Gestern festzuhalten, welches als gescheitert anzusehen ist.
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