In einen aktuellen Interview mit der Neuen Westfälischen stellt sich der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium und Mindener CDU-Bundestagsabgeordneter Steffen Kampeter gegen die Gleichstellung von Homo-Ehen und verschließt damit weiterhin die Augen vor der Lebensrealität.
Mit seinen Äußerungen in der NW zeigt er, dass er weiterhin eine Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben gegenüber will und ignoriert dabei sogar den Artikel 3 des Grundgesetzes, welches eine Gleichberechtigung als Grundrecht festschreibt.
Hinterbliebenenversorgung, Familienzuschlag, gemeinsame steuerliche Veranlagung, Ehegattensplitting und Adoptionsrecht, in allen diesen Bereichen blockiert die schwarz-gelbe Bundesregierung die Gleichstellung und reagiert erst wenn das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt hat. Deshalb sind die Bestrebungen innerhalb der Union zu begrüßen, die endlich die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Hetero-Ehen erreichen wollen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht ist zu begrüßen und es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften gegenüber Hetero-Ehen. Sicherlich stellt das Grundgesetz, die Ehe unter einen besonderen Schutz, aber das rechtfertigt keine Diskriminierung von Schwulen und Lesben. Deshalb war die Klarstellung beim Adoptionsrecht nun ein kleiner Schritt, dem nun ein großer Schritt folgen muss und die gesetzlichen Diskriminierung von Schwulen und Lesben muss endgültig beendet werden.
Herr Kampeter stellen Sie sich endlich der Lebensrealität der Menschen, anstatt an einen Familienbild von Gestern festzuhalten, welches als gescheitert anzusehen ist.