Freitag, 25. April 2014

Die Kamera ist wech & schon ist die Sicherheit gefährdet! – Oder das Märchen von der Sicherheit!

Am Löhner Bahnhof gab es mal wieder Vandalismusschäden und dieses Mal in erheblichen Maße und dabei viel auf, dass die Deutsche Bahn AG die Videokameras im Bahnhofsgebäude entfernt hat.

Sofort gab es natürlich Kritik am Vorgehen der Deutschen Bahn AG vom Käufer des Gebäudes, vom Betreiber des Reisebüros und natürlich von der “Löhner Bürger Allianz”, kurz LBA. Die LBA sieht die Sicherheit gefährdet weil die Videokameras entfernt wurden. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es vor der Kommunalwahl 2009 eine ähnliche Debatte.

Hach ja das Märchen von der “Sicherheit durch Videoüberwachung” mal wieder. Die Videoüberwachung bietet nur ein “Scheingefühl” von Sicherheit, denn die Kameras zeichnen nur auf und helfen vielleicht bei der Aufklärung einer Straftat. Aber eine Straftat verhindert eine Videoüberwachung nicht.

Und dann liest man auch noch einen so blöden Kommentar

“Bessere Überwachung ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem schöneren und vandalismusfreien Bahnhof für Löhne”.


Ähm.. NÖ! – Es wird auch bei Videoüberwachung gerne Vandalismus betrieben und oft werden auch Kameras selbst Opfer von Vandalismus.

Die einzige Lösung um Vandalismus oder andere Straftaten zu verhindern, ist eine stärkere Polizeipräsenz oder der Einsatz von einer privaten Sicherheitsfirma. Aber das kostet wieder einmal Geld, entweder Steuergelder oder Geld des Gebäudebesitzers. Also greift man lieber zur wirkungslosen Videoüberwachung und gaukelt den Leuten Sicherheit vor.

Nicht nur im Löhne sind mal wieder einige auf den Irrweg, sondern auch in vielen anderen Kommunen im Land. Also statt Geld für nutzlose Technik aus dem Fenster zu werfen, lieber mehr Geld in Personal stecken!

Mittwoch, 2. April 2014

Mindestlohn für Langzeitarbeitslose vom ersten Tag an!

Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzesentwurf für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns beschlossen. Die Union hat ihre generelle Blockadehaltung aufgeben und die SPD hat ihre generelle Forderung nach einen gesetzlichen Mindestlohn durchgedrückt. Das ist richtig und besonders für Niedriglöhner und Branchen ohne eine starke gewerkschaftliche Vertretung ein guter Schritt.
Allerdings finden sich im Gesetzentwurf einige Ausnahmetatbestände für den Mindestlohn – So sollen u.a. Praktikanten und Azubis vom Mindestlohn ausgenommen werden. Mit der Ausnahme von Azubis kann man gerade noch so leben, denn hier muss andere Debatte geführt werden: Über die generelle Höhe von Ausbildungsgehältern (Stichwort: Mindestausbildungsvergütung, auch eine zentrale Forderung der SPD) und die Einführung der Ausbildungsumlage für Unternehmen, die sich der Ausbildung von Fachkräften entziehen.
Wenn es gute Ausbildungsvergütungen für alle Branchen und Berufe gibt, dann würde sich den jungen Menschen die Frage “Job anstatt Ausbildung” überhaupt nicht stellen. Wobei die Mehrheit der jungen Menschen aktuell in den sauren Apfel beißen und ne schlecht bezahlte Ausbildung aufnehmen werden. Sie beantragen Ausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit, betteln bei den Eltern um Unterstützung oder gehen einen Nebenjob nach, um ihr Ausbildungsgehalt aufzustocken.
Einen gravierenden Fehler sehe bei der Ausnahme für Langzeitarbeitslose. Sicherlich gibt es auch Langzeitarbeitslose die, bei Wiederaufnahme ihres vorherigen Berufes, Löhne entsprechend der Tarifverträge oder knapp unterhalt des Tariflohns bekommen bzw. weil der neue Arbeitgeber tarifgebunden ist – Aber es gibt auch die Gruppe der schlecht bis gar nicht ausgebildeten Langzeitarbeitlosen, die sich von Anfang an im “Teufelskreis des Niedriglohns” bewegen. Sie werden für 6 Monate vom Mindestlohn ausgenommen und müssen weiterhin für Niedrigöhne arbeiten.
Gravierend finde ich hier die Gefahr des Missbrauchs dieser Ausnahme durch die Wirtschaft. Man kann davon ausgehen, dass die Unternehmen kurz vor dem Bezug des Mindestlohns, die betreffenden Arbeitnehmer auf die Straße setzen und sich den nächsten Arbeitnehmer, wiederum mit einen befristeten Vertrag, ins Unternehmen holen – So entwickelt sich ein neuer Teufelskreis.
Deshalb muss man im parlamentarischen Verfahren noch einmal ran und hier Korrekturen vornehmen. Werden die Damen und Herren von der Union sicherlich auch machen, um noch Verschlechterungen im Gesetz unterzubringen. Hier sind jetzt die Bundestagsabgeordneten der SPD gefragt um Verbesserungen im Sinne der Langzeitarbeitslosen einzubringen – Dies gilt besonders für die Abgeordneten, die sich bei Facebook und Co. zu “Jubelarien” hinreißen lassen, denn die sind hier fehl am Platz.
Der Wirtschaft ist jede Ausnahme recht, um damit Missbrauch zu betreiben – Dies muss verhindert werden!