Kurz vor der Sommerpause zieht die schwarz-gelbe Chaosregierung noch einmal das Tempo an und versucht noch “Murksgesetze” auf den Weg zu bringen, so auch das Bundesjustizministerium. Dieses möchte neben einen Kabinettsbeschluss zum Urheberrecht auch einen Beschluss zum “Leistungsschutzrecht für Verleger” fassen.
Die Bundesjustizministerin wurde bereits bei letzten Koalitionsklausur beauftragt eine Gesetzesvorlage erarbeiten zu lassen und von Seiten der Verleger brach ein “Jubelsturm” aus, denn damit wollen Sie sich eine neue Einnahmequelle erschließen. Konkret würde das bedeuten, dass die Verlage für jedes Zitat,welches von deren Webseite stammt, Kohle von Webseitenbetreiber verlangen können, die dieses Zitat auf der eigenen Webseite gestellt haben d.h. eine Verwertungsgesellschaft würde im Web nach Artikelauszügen auf anderen Webseiten suchen und dafür eine Rechnung stellen.
Das Ministerium ist diesem Auftrag nachgekommen und es liegen bereits erste Eckpunkte für ein Leistungsschutzrecht vor, die allerdings gespickt sind mit unklaren Formulierungen und Stolperfallen für User. Eins ist aber schon jetzt klar, mit einen Leistungsschutzrecht wird die Informationsfreiheit massiv eingeschränkt.
Das “geistige Eigentum” ist ein hohes Gut welches zu sichern gilt und den Kreativen eine sichere Einnahmequelle bringt, allerdings braucht es dafür eine Modernisierung des Urheberrechts, welches die digitalen Vertriebsmöglichkeiten berücksichtigt und dabei einen fairen und gerechten Interessenausgleich zwischen Kreativen, Verlagen und Nutzern herstellt.
Ein Festhalten und die Anwendung von Mechanismen des alten Urheberrechts bringen uns dabei nicht weiter, genauso wie ein überflüssiges Leistungsschutzrecht für Verlage. Die schwarz-gelbe Bundesregierung und ihre Justizministerin befinden sich deshalb auf einen falschen Kurs mit ihren Vorhaben.
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