Mittwoch, 2. April 2014

Mindestlohn für Langzeitarbeitslose vom ersten Tag an!

Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzesentwurf für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns beschlossen. Die Union hat ihre generelle Blockadehaltung aufgeben und die SPD hat ihre generelle Forderung nach einen gesetzlichen Mindestlohn durchgedrückt. Das ist richtig und besonders für Niedriglöhner und Branchen ohne eine starke gewerkschaftliche Vertretung ein guter Schritt.
Allerdings finden sich im Gesetzentwurf einige Ausnahmetatbestände für den Mindestlohn – So sollen u.a. Praktikanten und Azubis vom Mindestlohn ausgenommen werden. Mit der Ausnahme von Azubis kann man gerade noch so leben, denn hier muss andere Debatte geführt werden: Über die generelle Höhe von Ausbildungsgehältern (Stichwort: Mindestausbildungsvergütung, auch eine zentrale Forderung der SPD) und die Einführung der Ausbildungsumlage für Unternehmen, die sich der Ausbildung von Fachkräften entziehen.
Wenn es gute Ausbildungsvergütungen für alle Branchen und Berufe gibt, dann würde sich den jungen Menschen die Frage “Job anstatt Ausbildung” überhaupt nicht stellen. Wobei die Mehrheit der jungen Menschen aktuell in den sauren Apfel beißen und ne schlecht bezahlte Ausbildung aufnehmen werden. Sie beantragen Ausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit, betteln bei den Eltern um Unterstützung oder gehen einen Nebenjob nach, um ihr Ausbildungsgehalt aufzustocken.
Einen gravierenden Fehler sehe bei der Ausnahme für Langzeitarbeitslose. Sicherlich gibt es auch Langzeitarbeitslose die, bei Wiederaufnahme ihres vorherigen Berufes, Löhne entsprechend der Tarifverträge oder knapp unterhalt des Tariflohns bekommen bzw. weil der neue Arbeitgeber tarifgebunden ist – Aber es gibt auch die Gruppe der schlecht bis gar nicht ausgebildeten Langzeitarbeitlosen, die sich von Anfang an im “Teufelskreis des Niedriglohns” bewegen. Sie werden für 6 Monate vom Mindestlohn ausgenommen und müssen weiterhin für Niedrigöhne arbeiten.
Gravierend finde ich hier die Gefahr des Missbrauchs dieser Ausnahme durch die Wirtschaft. Man kann davon ausgehen, dass die Unternehmen kurz vor dem Bezug des Mindestlohns, die betreffenden Arbeitnehmer auf die Straße setzen und sich den nächsten Arbeitnehmer, wiederum mit einen befristeten Vertrag, ins Unternehmen holen – So entwickelt sich ein neuer Teufelskreis.
Deshalb muss man im parlamentarischen Verfahren noch einmal ran und hier Korrekturen vornehmen. Werden die Damen und Herren von der Union sicherlich auch machen, um noch Verschlechterungen im Gesetz unterzubringen. Hier sind jetzt die Bundestagsabgeordneten der SPD gefragt um Verbesserungen im Sinne der Langzeitarbeitslosen einzubringen – Dies gilt besonders für die Abgeordneten, die sich bei Facebook und Co. zu “Jubelarien” hinreißen lassen, denn die sind hier fehl am Platz.
Der Wirtschaft ist jede Ausnahme recht, um damit Missbrauch zu betreiben – Dies muss verhindert werden! 

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