Zur geplanten Novellierung des Prostituiertengesetzes gab es in der NW vom 27.02. zwei Leserbriefe die in fast ein gleiches Horn blasen. Dort werden die von der Großen Koalition beschlossenen Maßnahmen kritisiert und als nicht weitgehend angesehen. Es wird kritisiert, dass die Anmeldepflicht nicht individuell ist und es wird auch kritisiert, dass es keine monatlichen Pflichtuntersuchungen gibt. Die beiden Leserbriefschreiberinnen sollten sich mal mit den Beratungsstellen der Frauenhilfe in Westfalen in Verbindung setzen und nach deren Haltung zu „Anmeldepflicht“ und „Zwangsuntersuchungen“ fragen.
In einen "Offenen Brief“ an die Bundesregierung machten der Deutsche Juristinnenbund, die Evangelische Frauenhilfe Westfalen, der Deutsche Frauenrat, die Diakonie, der Frauentreff Olga und die Deutsche Aidshilfe Ende Januar deutlich, dass sie „Zwangsuntersuchungen“, „Meldepflicht für Prostituierte“ und die damals noch vorgesehene "Erhöhung des Mindestalters von 18 auf 21 Jahren" ablehnen. Nach Ansicht der Verbände, muss im Fokus einer Reform die Rechte der Prostituierten stehen und sie vor Gewalt und Stigmatisierung durch die Gesellschaft schützen. Auch muss ein Gesetz den Frauen den Zugang zur einer guten gesundheitlichen Versorgung ermöglichen.
Monatliche Pflichtuntersuchungen, wie sie von Frau G.-K. gefordert werden und auch von Seiten der Union gefordert wurden, sind verfassungsrechtlich bedenklich - Auch im Hinblick auf den Datenschutz. Prostituierte wären die einzigen die hier zur Untersuchung verpflichtet werden und im Rahmen der Umsetzung werden persönliche Daten zu Befunden mit Daten zur Prostitution verknüpft.
Auch die Tatsache, dass nur die Prostituierten zu solchen Untersuchungen verpflichtet werden, führt zu einer zusätzlichen Gefährdung der Frauen: Freier könnten die „Bescheinigungen" als „Einladung für ungeschützten Verkehr“ verstehen und würde der „Komdompflicht“ wiedersprechen (Wobei man den Sinn dieser Kondompflicht hinterfragen sollte: „Wie will man die Einhaltung kontrollieren?"). Hier muss auf niederschwellige, kostenlose und anonyme Untersuchungsangebote für die Prostituierten gesetzt werden, deshalb wäre ein Ausbau dieser Beratungs- und Untersuchungsangebote notwendig.
Auch die von Frau G.-K. geforderte individuelle Anmeldepflicht ist kein wirkliches Instrument im Kampf gegen den Menschenhandel. Denn auch diese kann unter Zwang erfolgen. Eine Meldepflicht birgt auch die Gefahr der Stigmatisierung der Prostituierten durch die Gesellschaft. Auch hier spielt der Datenschutz wieder eine entscheidende Rolle. Um die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten zu schützen, müssen hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden.
Aber was wäre der richtige Weg im Kampf gegen Menschenhandel? Eine Kriminalisierung der Prostitution trägt dazu nicht bei, sondern führt eher zum Abwandern in die Illegalität. Forderungen nach einen Prostitutionsverbot wie z.B. in Schweden führt ebenfalls zur Abwanderung in die Illegalität.
Deshalb ist es wichtig die Gesellschaft für das Thema „Menschenhandel“ zu sensibilisieren, damit diese „illegale Bordelle“ den Behörden melden. Auch müssen den Frauen nach dem Ausheben dieser „illegalen Bordellen“ unter dem Schutz der Behörden gestellt und ihnen eine Chance auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland gegeben werden. Eine Abschiebung nach abgeschlossenen Verfahren gegen die Bordellbetreiber beendet nicht den Teufelskreis, in dem sich die Frauen und auch Männer oft befinden. Legale Bordelle müssen in den Kontrollbereich der Ordnungsämter gebracht werden, damit diese regelmäßig kontrolliert werden können.
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