Sonntag, 8. Januar 2006

Schäuble unter Beschuss

Schärfere Zuwanderungsregeln in der Kritik

Um Zwangsehen, Prositution und Menschenhandel zu bekämpfen will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das unter Rot-Grün hart erkämpfte Zuwanderungsgesetz verschärfen und erntet damit Kritik aus anderen Parteien und der Türkischen Gemeinde von Berlin.

Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Ehepartner beim Familiennachzug erst ab dem 21. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Darin sieht der Minister den Schutz von jungen Ausländerinnen vor Zwangsehen. Um den Mißbrauch von Aufenthaltsgenehmigungen zur Zwangsprositution und das Erschleichen von Aufenthaltsentehmungen zu verhindern, sollen bei Scheinehen soll eine Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich untersagt werden.

Während es bei der SPD noch verhaltene Kritik wegen der von Schäuble geplanten Instrumenten gibt, haben die Grünen und die FPD verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Innenexperte der SPD Dieter Wiefelspütz sagte, dass sich die SPD und die Union in der Frage nach den Problemen bei den Themen von Zwangs - und Scheinehen und deren Bekämpfung einig seien, dennoch gibt es zu einzelnen Plänen des Ministers Bedenken.”Starre Altersgrenzen halte ich für ein ungeeignetes Instrument”, so Wiefelspütz.

Die Grünen lehnen die Pläne des Ministers ab. Für die Grünen fördern die Pläne von Schäuble nicht die Integration von Ausländern, sondern seien ein integrationsfeindliches Signal, so die Grünen-Parteichefin Claudia Roth. Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, sieht in den Plänen für das höhere Nachzugsalter von Familienangehörigen einen Verfassungsbruch. Für solche Fälle gelten auch die Schutzregeln des Grundgesetzes, so Beck.

Für die FDP überschreitet der Minister die gesetzen Grenzen des Grundgesetzes und vermutetet dass die Union die Umsetzung von EU-Richtlinien dazu mißbraucht, um auch in anderen Bereichen die rechtlichen Grundlagen nach den Vorstellungen der Union zu verändern. Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland sieht in den Nachzug-Plänen des Ministers einen Verfassungsbruch.

Kommentar

Sicherlich gibt es die Probleme des Zuwanderungsgesetzes hinsichtlich Zwangsehen und Menschenhandel. Aber auch mit den Plänen des Ministers werden Zwangsehen nicht verhindert, die Realität ist doch, dass junge Mädchen schon kurz nach der Geburt schon versprochen, dann im entsprechenden Alter in ihre Heimat “verschleppt” und dort verheiratet werden. Wir brauchen kein höheres Nachzugsalter, sondern es müssen andere Schutzrechte für junge Ausländerinnen geschaffen werden.

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