Freitag, 11. Dezember 2009

Ne Mail von der Bundesnetzagentur

Ich hab gerade von der Bundesnetzagentur folgende Mail erhalten:

Ihre Nachricht vom: 12.11.2009

Unser Zeichen: *************

Missbrauch von Rufnummern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir können Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur umgehend tätig geworden ist und die in der Anlage aufgeführten Rufnummern, die im Netz der Firma I*******************, Schweiz, geschaltet waren, bereits am 13.11.2009 abgeschaltet worden sind.

Dem Netzbetreiber wurde ebenfalls untersagt, für Verbindungen über zwei dieser Rufnummern, eine Rechnungslegung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sowie diesbezügliche Gelder zu inkassieren. Den Zeitpunkt für den Beginn des Verbots für die Rufnummern können Sie der Anlage entnehmen.

Bitte melden Sie sich, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Gespräche trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie uns eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

Die Rufnummern sind der Firma C************************** Playa del Ingles, Spanien, zugeteilt.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

http://www.bundesnetzagentur.de

fon 0291/9955-206

fax 0291/9955-180

Bundesnetzagentur

Außenstelle

MeschedePostfach 11 51

59851 Meschede

Wichtig:

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.

Allgemeine Hinweise:

Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de unter „Rufnummernmissbrauch-Spam-Unerlaubte Telefonwerbung“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch“. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.

Bei mir hatten sich mal wieder unseriöse Telefonspammer gemeldet und ich hatte mir etwas Zeitgenommen und habe dies gleich der Bundesnetzagentur gemeldet.

Es hat sich gelohnt.. Also liebe Telefonabzocker... legt euch nicht mit mir an ;)

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