Samstag, 11. März 2006

Kann man Lügner verklagen?

Der Bildaufhänger vom Freitag

Die “Blö ähm Bild” spielt sich mal wieder als “Volksretter” auf. Die “Bild” will nach Vorlage des Rentenberichtes der Bundesregierung nun eine Rechtsanwaltskanzlei einschalten, um gegen “mögliche Versäumnisse und offenkundige Lügen verantwortlicher Rentenpolitiker juristisch vorzugehen!”

Autsch, “Bild” da seit ihr mal wieder ins Fettnäpfchen getreten! Eigentlich müsstet ihr es besser wissen oder habt ihr eure eigene Titelseite vom 10 November 2005 vergessen? Dort stand ganz groß “Dürfen Politiker wirklich straffei lügen - Herr Notar?” und in dem Artikel habt ihr den Dresdner Notar Peter Horn de la Fontaine diese Frage gestellt. De la Fontaine beantwortet die Frage mit einem klaren “Nein”. Politiker dürfen lügen, mit einer Ausnahme vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss oder vor Gericht. Auch kann man die Politiker wegen Lügen nicht anzeigen weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft. Eine Klage vor Gericht würde abgewiesen.

Der Blödsinn der in der “Bild” steht, grenzt langsam schon an Körperverletzung! Man sollte mal prüfen, ob man da nicht auch was machen kann :-)

“Herr Staatsanwalt übernehmen Sie!”

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