Freitag, 11. Dezember 2009

15.12.2009

Am 15.12.2009 wird es die mündliche Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht geben.

Diese geht auf die Verfassungsbeschwerde von 34.450 Bürgerinnen und Bürger zurück, die 2008 eingereicht wurde.

Mal schauen was dabei rauskommt, denn bisher hat das Gericht der Bundesregierung immer wieder in die Suppe gespuckt.

2 Kommentare:

sqrt hat gesagt…

An dieser Stelle sollte man allerdings noch anmerken, dass die Vorratsdatenspeicherung EU-weit diskutiert und beschlossen wurde, als SPD und Grüne die Bundesregierung stellten, sowie in Deutschland im Bundestag beschlossen wurde, als die CDU/CSU und SPD die Bundesregierung stellten.

Jens hat gesagt…

Stimmt schon, dass die Vorratsdatenspeicherung EU-weit beschlossen wurde, aber man sieht auch, dass in anderen EU-Staaten der Widerstand größer wird und dort gegen die Speicherung geklagt wird.