Freitag, 3. Oktober 2008

Die Nordumgehung, die Gerichte und das Notgemeinschaftsgeblubber

Seit über 30 Jahren geht es schon um eine Umgehungsstraße für Bad Oeynhausen und seitdem gibt es auch Proteste dagegen. Meine eigene Position ist klar, ich bin gegen die Nordumgehung und gleichzeigtig gegen die Tunnellösung der Nordumgehungsgegner. Ich bin eher der Anhänger der Südumgehung, trotz der verkehrsplanerischen Probleme, aufgrund der anspruchsvollen Umgebung im Süden der Stadt.

Vor einen Jahr legte StraßenNRW nun den Planfeststellungsbeschluss für die Nordumgehung vor und gegen diesen zogen die Gegner vor das Verwaltungsgericht und holten sich dort eine blutige Nase - Alle Klagen wurden abgelehnt.

Wer jetzt glaubte die Nordumgehungsgegner geben nun nach, der irrte sich: Jeden Montag gehen die Gegner in der Innenstadt weiter wandern und ziehen mit ihren "Montagsdemos" (Allein die Bezeichung als Montagsdemos finde ich schon peinlich... ) vors leere Rathaus (Es werden von Demo zu Demo immer weniger Teilnehmer) und drangsalieren die Leser der lokalen Zeitungen mit ihren nervigen Jammer-Leserbriefe und Pressemitteilungen (Könnten ruhig mal weniger Abdrucke sein, liebe Redaktionen, auch wenn die Damen und Herren der Nortgemeinschaft auf ihrer Webseite jammern, dass diese oft nicht berücksichtigt werden - Es vergeht kaum ein Tag wo nicht irgendwas von den Gegnern steht!)

Zuletzt zog jemand die Kennzeichnungen an der Baustelle für das Rückhaltebecken aus dem Boden und diese mussten von den Vermessungstechnikern neu gesetzt werden, ob es jemand aus der Notgemeinschafts-Ecke war, lässt sich nicht sagen - Könnte auch ein dummer Jugenstreich gewesen sein.

Und die "Verkaufsweigerer" kassieren eine Pleite nach der anderen, denn mittlerweile wurden die ersten Enteignungsverfahren eingeleitet und man kann die Leute jetzt schon gratulieren zu einen Stück Autobahn auf ihren Grundstücken ;-)

Naja auf jedenfall sind die Gegner nun ganz heiß auf die Begründung des Leipziger Verwaltungsgerichts zum Nordumgehungsurteil, aber das lässt auf sich warten Auf jedenfall haben die Gegner schon angekündigt zum EuGH gehen zu wollen..

Ich gehe davon aus, dass die Gegner überhaupt nicht beim EuGH angehört werden und die Klage im Vorfeld wegen Nichtzuständigkeit etc. zurückgewiesen wird und ganz so falsch liege ich scheinbar auch nicht:

Die NW sprach mit dem Jura-Professor Hellermann von der Uni Bielefeld über die noch vorhandenen Möglichkeiten der Gegner auf juristischen Weg die Nordumgehung zu verhindern und die sehen echt schlecht aus:

Herr Hellermann, gibt es jetzt noch eine juristische Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung hat oder den Bau gar verhindern kann?

JOHANNES HELLERMANN:
Nein, es liegt eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung vor und damit ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren das Ende erreicht.

Kann die Urteilsbegründung der Leipziger Richter noch eine Änderung herbeiführen?

HELLERMANN:
Nein, der Urteilsspruch ist in der Welt und damit die Entscheidung gefallen.

Die Nordumgehungsgegner überlegen, ob sie den Europäischen Gerichtshof anrufen. Ist das möglich?

HELLERMANN:
Ich sehe nicht, wie das gehen soll. Im Grundsatz kann ein einzelner Bürger die Hoheitsakte eines Mitgliedsstaates nicht anfechten. Das Bundesverwaltungsgericht hätte den Europäischen Gerichtshof anrufen können, wenn es der Auffassung gewesen wäre, dass nationales Recht und europäisches Recht nicht vereinbar seien oder sich gar widersprechen.

Und wie sieht es mit dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht aus?

HELLERMANN:
Zum Bundesgerichtshof ein klares Nein. Im Prinzip wäre nur noch eine Verfassungsbeschwerde möglich. Auf diesem Wege könnte man eventuelle Grundrechtsverletzungen geltend machen. Wenn einer der Kläger das Gefühl hat, seine Grundrechte seien verletzt worden, dann könnte er das Verfassungsgericht anrufen. Aber die Messlatte liegt hier sehr hoch, und die Erfolgsaussichten sind sehr gering.

1 Kommentar:

Andreas hat gesagt…

Ich finde es auch sehr bezeichnend, wenn man sich selbst Sachverstnd attestiert und alle mit einer anderen Meinung als uninformiert und im schlimmsten Fall borniert hin stellt. Das ist genau die Diskussionsunkultur, die die Notgemeinschaft allen anderen unterstellt.