Union könnte Sitze verlieren
Ein zu gutes Ergebnis bei der Nachwahl in Dresden könnte für die Union zum Problem werden. Denn wenn die Union zu gut in Dresden abschneidet, könnte sich der knappe Vorsprung verringern.
Die Ursache dafür liegt beim Wahlrechtphänomen “Überhangmandat”. Es resultiert aus dem untschiedlichen Wahlverhalten bei der Stimmabgabe. Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erstimme wählt man den Direktkandidaten für den Wahlkreis und mit der Zweitstimme die Partei. Die Zweitstimme ist damit die wichtigere Stimme und von der hat bei der letzten Bundestagswahl die FDP auf Kosten der Union ihre starken Stimmenzuwächse erzielt.
Bleiben wir gleich bei diesem Beispiel: Der Wähler entscheidet sich mit der Erststimme für den Direktkandidaten der Union und wählt mit der Zweitstimme die FDP, dadurch wird die Basis für ein Überhangmandat gelegt.
Der Unionskandidat zieht direkt, aufgrund der Mehrheit der Erststimmen, in den Bundestag ein, auch wenn die Partei weniger Stimmen bei der Zweitstimme erzielen konnte und ihr damit weniger Direktmandate zustehen würden, als in Wirklichkeit gewählt wurden. Für die zusätzlichen Sitze der Union gibt es allerdings keinen Ausgleich für die anderen Parteien im Parlament. Das Parlament wird automatisch um die Sitze der betreffenden Partei erweitert.
Gegen dieses Vorgehen wurde bereits 1997 eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, da man in dem Vorgehen eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Parteien sah. Die Klage wurde von der verantwortlichen Kammer abgewiesen.
Überhangmandate können damit zu Mehrheitenverschaffer werden. Dies gab es nach der Bundestagswahl 1994, bei der Helmut Kohl mit 12 Überhangmandaten zum Kanzler gewählt wurde. Auch nach der Wahl vom Sonntag sind die Mehrheiten nicht sicher, die Union liegt mit 225 Sitzen nur 3 Sitze vor der SPD, die nur 222 Sitze erreichen konnte.
Und diese 3 Sitze stehen, bei der Nachwahl in Dresden, auf der Kippe. 2002 konnte die Union in Dresden I 49.638 Zweitstimmen erreichen, würde die Union bei der Nachwahl 41.227 der Zweitstimme auf sich verreinen, wird aus dem Direktmandat ein reguläres Mandat und ein anderer Unionsabgeordneter würde dadurch sein Mandat verlieren.
Und dieser hachdünne Vorsprung wäre auch nicht so sicher, denn falls ein Abgeordneter, der per Überhangmandat ins Parlament eingezogen ist, stirbt verfällt dieser Sitz für die Partei. Dieser Fall ist in den letzten beiden Legislaturperioden bereits 5 mal eingetreten. Die Union könnte also ihre Mehrheit von einen Sitz, in den 4-Jahren verlieren.
Die Union muss sich jetzt die Frage stellen, welchen Wahlkampf sie nun in Dresden macht. Entweder einen Wahlkampf á la “Wählt nicht uns - Wählt die anderen” oder gar keinen Wahlkampf.
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