Bundesregierung macht den Weg frei
Im Herbst 2006 sollte eine Verordnung des Luftfahrtbundesamtes geändert werden, die bisher die Nutzung von Mobiltelefonen und Laptops während des Fluges untersagte. Diese Planungen wurden wegen Terrorwarnungen im Zusammenhang mit dem 11. September teilweise in die Warteschleife geschickt, auch gab es Kritik von Radioastronomen, die Strahlenbeeinflussung auf die "Sternenschau" per Radioteleskopen befürchteten.
Nun teilte das Bundesverkehrsministerium in meiner Pressemitteilung an diesem Freitag mit, dass durch eine neue Regelung im Rahmen der Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung der Einsatz von Mobiltelefonen und Laptops mit W-Lan erlaubt ist, dafür wurden Vorraussetzungen festgeschrieben, die durch die Luftfahrtunternehmen erfüllt werden müsen.
Eine der technischen Vorraussetzungen ist das OnAir-System, welches von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassen wurde, weitere Vorraussetzung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Einsatz von Mobilfunkgeräten und Laptops von Seiten der Flugzeughersteller, die den Behörden von den Luftfahrtunternehmen vorlegt werden müssen. Für den Einsatz von Laptops mit W-Lan, müssen Hotspots für den Zugang ins Internet in die Flugzeuge eingebaut werden
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