Freitag, 28. März 2008

Staatsanwaltschaft hat keinen Bock mehr

Bei der Lektüre der Freitagsausgabe der Ruhrnachrichten fiel mir ein Artikel ins Auge, der sich um die Staatsanwaltschaft Wuppertal und Filesharer drehte. Die Musikindustrie fordert ja seit Jahren dass Filesharer juristisch verfolgt werden müssten und wenns nach der Industrie geht, sollte ihnen auch ein Internetverbot auferlegt werden.

Obwohl die Downloadraten bei illegalen Musikdownloads rückläufig sind und die Umsätze der legalen Tauschbörsen steigen, hat die Musikindustrie Angst um ihre Gewinne und forderten umfangreiche Ermittlungen von Seiten der Behörden, auch wollte man gerne auf die IP-Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zugreifen, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht, diesen Bestreben der Industrie ein Riegel vorgeschoben, da es sich nicht um eine schwere Straftat handelt, dürfen diese Daten nicht weitergegeben werden.

Aber zurück zum Ruhrnachrichtenartikel und die darin erwähnte Staatsanwaltschaft Wuppertal. Diese teilte mit, dass sie nicht mehr wegen illegale Downloads ermitteln wolle. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft seien diese Ermittlungen unverhältnismäßig, da es nur darum gehe an die Nutzernamen der Filesharer zu kommen, um gegen diese eine Schadenersatzklage einzuleiten und nicht um ein Strafverfahren anzustreben. So sollen den Wuppertaler ca. 2000 IP-Daten von Seiten der Musikindustrie angezeigt worden, die aus den Monaten Januar und Februar stammen. Die Kosten für die Ermittlung des Nutzernamens, der hinter einer IP steckt, kostet 50 €, so die Staatsanwaltschaft und weist darauf hin, dass in 99 % der Fälle die Verfahren eingestellt oder als Privatklage geführt werden.

Allerdings wird das Vorgehen der Wuppertaler Staatsanwaltschaft von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf kritisch gesehen, denn laut Gesetz ist weiterhin illegal, urheberrechtlich geschütztes Material herunter zu laden, deshalb haben die Düsseldorfer eine Überprüfung angekündigt.

Ist schon richtig, dass illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Musikstücke verboten sind, da schließlich die Musiker von diesen Einnahmen leben, allerdings muss sich die Musikindustrie auch die Frage stellen, ob der hohe Preis für legale Downloads überhaupt gerechtfertigt ist..

Keine Kommentare: