Im letzten Jahr hat der deutsche Bundestag das umstrittene Vorratsdatenspeicherungsgesetz verabschiedet, welches seit Anfang 2008 in Kraft ist und seitdem speichern die Telekommunikationsprovider alle Verbindungsdaten, Sendedaten von Mails, Aufenthaltsorte von Mobilfunknutzern etc. für 6 Monate auf ihren Servern. Nach dem Gesetz sollten die Ermittler bei Ermittlungen auf die Daten zugreifen!
Mit dem heutigen Eilentscheid hat das Verfassungsgericht, der ungehemmten Vorratsdatenspeicherung erstmal etwas eingeschränkt! Zwar dürfen die Daten gespeichert werden, allerdings dürfen die Ermittlungsbehörden nur auf richterliche Anordnung und nur bei schweren Straftaten auf die Daten zugreifen.. Raubkopierer fallen z.B. nicht darunter - Pech gehabt Musikindustrie!
Der AK berüßt das Urteil und fordert den Rücktritt der Justizministerin, die das Gesetz durch den Bundestag gepeischt hat.
Und was sagen die verantwortlichen Minister? Das schreibt "Tagesschau.de":
Zypries bleibt gelassen:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat gelassen auf die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung reagiert. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe könnten die Strafverfolgungsbehörden gut leben, sagte Zypries in Berlin. Die Daten könnten weiter gespeichert und bei der Verfolgung von schweren Straftaten auch an die Behörden übermittelt werden
Und auch Schäube bleibt überraschend locker und fühlt sich durch das Urteil sogar bestätigt.. kurz er begrüßt es:
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begrüßte den Beschluss. Schäuble erklärte, die grundsätzliche Pflicht der Unternehmen zur Speicherung der Kommunikationsdaten bleibe bestehen. Das Gericht habe keinen Anlass gesehen, die von den Klägern geforderte Speicherungspflicht auszusetzen. Schäuble betonte erneut die Bedeutung der "für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlichen Verkehrsdaten".
Und was sagen die Jusos Minden-Lübbecke dazu? *Klick*
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